RECHTSPRECHUNG ZU BETRIEBSKOSTEN UND BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Die oft als „Nebenkosten“ bezeichneten Betriebskosten sind keine Nebenkosten mehr. Durch die überdurchschnittliche Steigerung der verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Wasser und die vermehrte Umlage von Dienstleistungen wie Hausreinigung und Grundstückspflege betragen die Betriebskosten schon meist mehr als 30 % der Miete und werden deshalb auch als „zweite Miete“ bezeichnet.
Da ist verständlich, dass immer mehr Mieter die Betriebskostenabrechnungen genauer prüfen und selbst kleine formelle Fehler nutzen, um an sich berechtigte Nachforderungen nicht zahlen zu müssen. So verschenken Vermieter Jahr für Jahr viel Geld, weil ihre Betriebskostenabrechnungen falsch sind.
Ausführliche Informationen zur Betriebskostenabrechnung finden unsere Mitglieder im Mitgliedsbereich.
Hier schon mal vorab einige Gerichtsentscheidungen zu Betriebskosten und deren Abrechnung:
BGH VIII ZR 245/11, Urteil vom 15.05.2012 - zur Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung nach inhaltlich fehlerhafter Betriebskostenabrechnung
BGH VIII ZR 1/11, Urteil vom 18.07.2012 - zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung einseitig erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen, §§ 543, 560, 569 BGB
BGH VIII ZR 148/10, Urteil vom 12.01.2011 - zur Einwendungsfrist bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung über Betriebskostenpauschale
BGH VIII ZR 296/09, Urteil vom 12.01.2011 - zum Schuldanerkenntnis bei vorbehaltloser Erstattung des Guthabens aus einer Betriebskostenabrechnung
BGH VIII ZR 112/10, Urteil vom 17.11.2010 - zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
BGH VIII ZR 49/07, Urteil vom 20.02.2008 - zur Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip
KG Berlin 8 U 147/10, Beschluss vom 07.02.2011 - zur Verpflichtung des Vermieters, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen
LG Krefeld 2 S 34/10, Beschluss vom 10.11.2010 - zur Nachforderung nicht geleisteter Vorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist
LG Itzehoe 9 S 65/09, Urteil vom 24.09.2010 - zum Anspruch des Mieters auf Korrektur einer Betriebskostenabrechnung